Impressum

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Verantwortlich für mehrzuhausinoesterreich.at ist:

hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG
Zweigniederlassung Österreich

Campus 21, Liebermannstraße A01
2345 Brunn am Gebirge
Österreich

Telefon: +43 2236 377600 0
E-Mail: office@hagebau.at

Registergericht
Landesgericht Wiener Neustadt FN 372446s

UID-Nr.
AT U57 294 804

Mitgliedschaften
Mitglied der WKÖ, WKNÖ, LG Baustoff-, Eisen- und Holzhandel

Aufsichtsbehörde / Gewerbebehörde:
Bezirkshauptmannschaft Mödling

Anwendbare Rechtsvorschriften / Zugang hierzu
Gewerbeordnung / www.ris.bka.gv.at

Unternehmensgegenstand
Betreibung einer Niederlassung zur Betreuung und zum Betrieb von Einzel- und Fachhandelsgeschäften im Handel mit Baustoffen und Artikeln des Bau- und Heimwerkerbedarfs.

Eine Zweigniederlassung der:

hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG
Celler Straße 47, 29614 Soltau
Telefon: +49 5191 802-0
Telefax: +49 5191 98664-028
E-Mail: internet@hagebau.com

Handelsregister:
Amtsgericht Lüneburg, HRA 100617

USt.-Id.-Nr. DE 116 373 838

Persönlich haftende Gesellschafterin:

hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe Verwaltungs-GmbH
Celler Straße 47
29614 Soltau

Handelsregister:
Amtsgericht Lüneburg, HRB 101291

Geschäftsführung: an Buck-Emden (Vorsitz), Sven Grobrügge, Detlef Jahnke, Frank Frithjof Staffeld
Aufsichtsratsvorsitzender: Robert Grieshofer

Rechtliche Hinweise

Inhalt des Onlineangebotes
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Urheberrecht und Copyright
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Verwendung von Bildern
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Verhaltenskodex für verantwortungsvolles Lobbying

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen


Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Organe und Dienstnehmer der hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, DE-29614 Soltau ("hagebau"), die Lobbying Tätigkeiten im Sinne des österreichischen Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz ("LobbyG") in Österreich oder mit Bezug zu Österreich ausüben.

Im Sinne dieses Verhaltenskodex bedeutet:
Einflussnahme: Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll

Funktionsträger: der Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder inländischer allgemeiner Vertretungskörper, Beamte, Vertragsbedienstete und andere Organe, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung, der Vollziehung oder der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände tätig sind

Lobbying Tätigkeit: jeder organisierte und strukturierte Kontakt mit Funktionsträgern zur Einflussnahme im Interesse eines Auftraggebers

Unternehmenslobbyist: Organe oder Dienstnehmer eines Unternehmens, zu deren mehr als nur geringfügigem Aufgabenbereich Lobbying-Tätigkeiten für dieses Unternehmen oder für ein mit ihm im Konzern verbundenes Unternehmen gehören, es sei denn, es handelt sich um die Wahrnehmung gesetzlich festgelegter Berufspflichten

2. Grundsätze


Lobbying ist eine wichtige demokratische Funktion, die dazu dient, die Interessen von Unternehmen und Organisationen bei politischen Entscheidungsträgern zu vertreten. hagebau ist sich der Verantwortung bewusst, die mit dieser Funktion einhergeht. Daher hat sie diesen Verhaltenskodex für verantwortungsvolles Lobbying entwickelt.

Der Verhaltenskodex basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • Transparenz: Lobbying Tätigkeiten müssen transparent und nachvollziehbar sein. Unternehmen müssen ihre Lobbying Aktivitäten offenlegen und die Öffentlichkeit über ihre Ziele und Interessen informieren.
  • Fairness: Lobbying Tätigkeiten sind fair und professionell auszuüben.
  • Rechtskonformität: Lobbying Tätigkeiten sind im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem LobbyG, auszuüben.
  • Integrität: Lobbying Tätigkeiten sind mit Integrität auszuüben. Unternehmen dürfen keine unlauteren Mittel oder Methoden einsetzen.

3. Lobbying Tätigkeit


Eine Lobbying Tätigkeit besteht im Informieren und im Argumentieren für die Auftragsposition sowie in der professionellen Interessensvermittlung und Interessenvertretung. Dabei kommen ausschließlich lautere Mittel zum Einsatz, die im Einklang mit den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den internen Vorgaben stehen. Dabei bilden Integrität, Transparenz sowie die Einhaltung und Achtung der Gesetze die Basis der Lobbying Tätigkeiten.

4. Konkrete Verhaltensregeln


Die folgenden Verhaltensregeln konkretisieren die Grundsätze des Verhaltenskodex:

Transparenz

  • Beim erstmaligen Kontakt mit einem Funktionsträger ist dieser über die Identität, Aufgabe und das spezifische Anliegen des Unternehmenslobbyisten zu informieren.
  • hagebau hat sich im Lobbying- und Interessenvertretungsregister aus Gründen der Transparenz angemeldet – auf diese Registrierung ist hinzuweisen.

Fairness

  • Unternehmenslobbyisten dürfen sich keine Informationen auf unlautere Weise verschaffen.
  • Unternehmenslobbyisten dürfen keinen unlauteren oder unangemessenen Druck auf Funktionsträger ausüben.

Rechtskonformität

  • Unternehmenslobbyisten sind verpflichtet, sich über die für den Funktionsträger maßgeblichen Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsbestimmungen zu informieren und diese zu respektieren.
    Der Umgang mit Funktionsträgern hat respektvoll, unter Achtung der beruflichen und persönlichen Reputation zu erfolgen. Diskriminierungen sind zu verhindern. Ebenso ist die Teilnahme an Aktivitäten, die auch nur den Anschein erwecken, dass sie diskriminierend, korrupt oder illegal sein könnten, zu unterlassen.

Integrität

  • Unternehmenslobbyisten informieren offen, umfassend und wahrheitsgemäß über ihre Tätigkeit, ihren Arbeitgeber sowie dessen Anliegen. Bei der Ausübung von Lobbying Tätigkeiten sind Funktionsträgern und anderen Interessierten stets aktuelle und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Unternehmenslobbyisten sind verpflichtet, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
  • Unternehmenslobbyisten sind verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Unparteilichkeit von Funktionsträgern beeinträchtigen könnten.
  • Unternehmenslobbyisten haben sich über Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsbestimmungen für Funktionsträger zu informieren und diese zu beachten.

Unvereinbarkeit
Kein Unternehmenslobbyist übt zu gleicher Zeit mit seiner Beratungs- oder Vertretungstätigkeit im Sinne des LobbyG ein Mandat im Österreichischen Parlament (Nationalrat und Bundesrat) in einem der Landtage und im Europäischen Parlament aus.

Verbot von Spenden an politische Parteien
hagebau ist politisch neutral. Zahlungen oder Sachspenden an politische Parteien, Institutionen oder deren Kandidaten, Agenturen oder Vertreter sind untersagt.